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Unsere Kanzlei

Unser Leitbild

Wir sind die Anwaltskanzlei im Herzen von St. Gallen. Als Rechtsanwälte helfen, beraten und erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Lösungen in den verschiedenen Rechtsgebieten. Wir haben langjährige Erfahrung im Zivilrecht, insbesondere im Familienrecht (Scheidung, Erbschaft, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht), Vertrags- und Baurecht. Aber auch bei strafrechtlichen Auseinandersetzungen können wir auf ein breites Fachwissen zurückgreifen. Unser vernetztes Denken und die Fähigkeit, Zusammenhänge schnell zu erfassen, ist eine unserer Stärken als Juristen. Als Ihre Rechtsanwaltskanzlei unternehmen wir an Ihrer Stelle und in Ihrem Sinne alles rechtlich Zulässige, prozessökonomisch Vertretbare und taktisch Sinnvolle, um Ihre Interessen optimal zu vertreten und zu schützen. Beim Verhandeln sind wir offen und lösungsorientiert, in der Sache aber mit der notwendigen Härte. Wenn es die Interessenlage verlangt, scheuen wir auch die behördliche Auseinandersetzung und den Prozess nicht – wenn notwendig bis zur letzten Instanz. Die Wahrung des Anwaltsgeheimnisses und absolute Diskretion sind oberstes Gebot.

Als Familienunternehmen arbeiten wir eng zusammen und verfolgen den Grundsatz des voneinander Lernens. Ein enger Austausch mit unserer Klientschaft und in unserem Team ist ein grosser Bestandteil unseres Erfolgsrezepts. Unsere Mandanten können stets auf eine kompetente Stellvertretung zählen.

Als öffentliche Notare haben wir zudem die Möglichkeit, für Sie alle wesentlichen Beurkundungen und Beglaubigungen (Ausnahme: Beurkundung von Grundstückgeschäften) vorzunehmen.


Unsere Tätigkeitsgebiete

Als kleine Rechtsanwaltskanzlei im Herzen der Stadt St. Gallen verstehen wir uns als Spezialisten in folgenden Tätigkeitsgebieten:

Allgemeines Vertragsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Arbeitsrecht


Ausländerrecht
Bau- und Planungsrecht
Beurkundungsrecht/Notariat


Erbrecht
Familienrecht
Gesellschafts- und Firmenrecht


Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Mietrecht
Opferhilferecht


Sozialversicherungsrecht
Steuer- und Abgaberecht
Strafrecht


Strassenverkehrsrecht
Verwaltungsrecht
Werkvertragsrecht






Das Erstgespräch




Honorierung

Unser Honorar bemisst sich in der Regel nach einer pro Mandant individuell getroffenen Honorarvereinbarung. Deren Ausfertigung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Merkblatt zur Bemessung des Anwaltshonorars.

Fehlt eine individuelle Honorarvereinbarung, werden alle Leistungen unabhängig davon, ob innerhalb oder ausserhalb eines Verfahrens erbracht, als Zeithonorar zum mittleren Honoraransatz zuzüglich Barauslagen und Mehrwertsteuer gemäss der staatlichen Honorarordnung für Rechtsanwälte und Rechtsagenten des Kantons St. Gallen (HonO; sGS 963.75) in Rechnung gestellt.

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